Biosimilars drängen auf den Markt – wie unterscheiden sich diese von Generika?

 

 

 

In Wirtschaftszeitungen, u.a. Finanz und Wirtschaft Newsletter v. 22.12.2014 (1), wird darüber berichtet, dass jetzt „Biosimilars“ auf den Markt drängen. Dies trifft große Pharmakonzerne unterschiedlich hart – in erster Linie jedoch solche, die frühzeitig biotechnologisch hergestellte Produkte (z.B. monoklonale Antikörper) entwickelt haben deren Patentschutz demnächst ausläuft.

 

Was sind Biosimilars?

 

Biosimilars (siehe Anmerkung) sind Nachahmerprodukte von Biopharmazeutika bzw. biotechnologisch hergestellten Proteinen, wenn der Patentschutz des Originalpräparates abgelaufen ist. Insofern besteht eine Ähnlichkeit zu Generika und doch darf man Biosimilars nicht mit Generika vergleichen. Während es sich bei Generika um nachgeahmte synthetisch hergestellte Produkte mit relativ einfacher chemischer Struktur handelt, weisen Biopharmazeutika meist eine hochkomplizierte Struktur auf, weshalb sie nicht synthetisch herstellbar sind und deren oft rekombinante biotechnologische Herstellung enorm hohe Forschungskosten verursachen.

 

Bei Generika kann man heute davon ausgehen, dass die Inhaltstoffe identisch mit den Inhaltstoffen des Originalpräpates sind. Das war zu Beginn der Generika-Ära nicht immer der Fall. Synthetisch hergestellte Substanzen können trotz „chemischer Reinheit“  unterschiedliche Wirksamkeit aufweisen (unterschiedliche Kristallmodifikationen mit unterschiedlicher Stabilität), zudem ist die galenische Verarbeitung der Wirkstoffe für die Bioverfügbarkeit wesentlich. Heute unterliegen auch Generika strengen Zulassungsbedingungen um zu gewährleisten, dass eine dem Originalpräparat vergleichbare Wirkung erzielt wird. Da die Klinikstudiendaten der ursprünglichen Herstellerfirmen übernommen werden können sind die Zulassungsverfahren deutlich kürzer, es bedarf lediglich Bioäquivalenzstudien („bezugnehmenede Zulassung“) und weil zudem die Forschungskosten entfallen, sind Generika deutlich billiger als die Originalpräparate.

 

Im Prinzip gilt dies auch für „Biosimilars“ – doch ist der Herstellungsprozess und die während jedes einzelnen Herstellungsschritts begleitende Analytik (High performance Analytic) erheblich aufwendiger als bei Generika, sodass nur wenige Firmen über das benötigte Know How verfügen – völlig identisch sind die Produkte wegen der komplizierten Proteinstrukturen trotzdem nicht. Daher muss bei Biosimilars nachgewiesen werden, dass ein Biosimilar hinsichtlich seiner physikalisch-chemischen Eigenschaften, seiner biologischen Aktivität und Reinheit dem Originalprodukt entspricht, weshalb umfangreiche klinische Studien (Phase-I- und Phase-III-Studien) erforderlich sind. Ferner wird das Produkt nach der Marktzulassung weiterhin durch Pharmakovigilanz (systematische Sicherheitsüberwachung) und Postmarketing-Studien beobachtet (2). Die Zulassung und Überwachung unterliegt der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), in den USA gelten ähnliche Bestimmungen.

 

Anmerkung: Zu Biosimilars gehören auch Produkte, die aus natürlichen Quellen (z.B. Pflanzen) extrahiert werden, manche werden jedoch ebenfalls rekombinant hergestellt. Auch bei rekombinanter Herstellungsweise ist trotz weitestgehend identischer Aminosäurensequenz generell mit einer Heterogenität des Endprodukts zu rechnen, die sich u.a. durch Unterschiede z.B. in der Glykosylierung ergeben. Die Unterschiedlichkeit ist eng mit dem Herstellungsprozess und potenziell unterschiedlichen Wirkungseigenschaften verbunden, außerdem können beim Reinigungsprozess weitere Proteine auftreten, sodass eine absolute Identität bei Nachahmerprodukten von Biosimilars bzw. Biologika nicht gegeben ist.

 

FACIT: Es wird zu Umschichtungen bei Großkonzernen im Pharmamarkt kommen, umsomehr als mit Arzneimittelentwicklungen neuer synthetischer Arzneimittel, die später als Generika die Märkte überfluten, immer weniger zu rechnen ist, da die Entwicklung neuer Synthetika gleichfalls sehr kostspielig ist, diese aber später erheblich leichter nachahmbar sind.

 

(AR)

(23.12.2014)

 

Quellen:

 

(1) http://www.fuw.ch/article/biosimilars-sorgen-fur-unruhe/?utm_source=FuW+LIVE+Mail+Versand&utm_campaign=e062500c67-UA-744850-3&utm_medium=email&utm_term=0_5811b63fd6-e062500c67-62113585

 

(2) http://generikaverband.at/biosimilars/eu-zulassung/

Pharmaka sind Wirkstoffe für therapeutische oder diagnostische Zwecke, allerdings gilt der von Paracelsus (1493-1541) geprägte Satz:

 

„Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei“.

 

Paracelsus machte sich bei seinen Vorlesungen in Basel oft unbeliebt weil er sie 1). auf deutsch hielt und 2). die vorherrschende Meinung der Humoralpathologie des Galen oft als Bücherweisheit medizinischer Gelehrter kritisierte.

 

 

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© Dr. Alfred Rhomberg