Lucentis® oder Avastin® gegen diabetische feuchte Makuladegeneration? – Stand Oktober 2014

 

 

Avastin® (Bevacizumab) ist ein in Europa zugelassener monoklonaler Antikörper der Firma Roche, der in Europa inzwischen gegen Darm-, Brust-, Lungen- und Eiserstockkrebs zugelassen ist (in einem frühen Beitrag wurde über Bevacizumab(1) in diesem Magazin bereits berichtet). Nicht zugelassen ist Avastin in Europa gegen feuchte Makuladegeneration, obwohl für diese Substanz in den USA auch für diese Indikation eine Priority-Review Status mit Handlungsdatum der FDA für den 6. Februar 2015 besteht(2). 

 

Lucentis® ist ein Novartis-Präparat gegen diabetische feuchte Makuladegeneration, jedoch unvergleichlich teurer als das gleichwirksame Avastin®. Über beide Substanzen wurde in diesem Magazin früher bereits in einem Beitrag „Lucentis® versus Avastin®…“ berichtet(3)

 

Worin besteht das Problem?

 

Beide Substanzen stammen ursprünglich von Genentech, einem 1976 gegründeten Biotechnologie-Unternehmen, das 2009 auf Grund seiner besonderen Erfahrung mit der rekombinanten DNA Technologie vollständig von der Hoffmann-La Roche AG übernommen wurde. Die Schweizer Firma Novartis hält ihrerseits ca. 33 % der Roche Aktien. 

 

Beide Stoffe, Avastin® und Lucentis® sind humanisierte monoklonale Antikörper, wobei das Novartis-Produkt Lucentis etwa den 30-fachen Preis wie das in Deutschland gegen diabetische Makuladegeneration nicht zugelassene Avastin hat. So kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung(4), weil Novartis Augenärzte verklagt hatte, die sich vertraglich gegenüber Krankenkassen verpflichteten, überwiegend Avastin zu verschreiben. Diesen Vertrag hatte Novartis angegriffen, weil er nach Konzernauffassung einem Boykott von Lucentis® gleichkomme, so ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur dpa.

 

Dies sah das Gericht im Hauptsacheverfahren wie schon in seiner Einstweiligen Entscheidung anders, bestätigte der Sprecher: Da der Vertrag das Verschreiben von Lucentis nicht verhindere, sei er zulässig. Zwar sehe das Gesundheitsrecht vor, dass ein Medikament ohne Zulassung nur verordnet werden darf, wenn es kein wirksames Zugelassenes gibt, aber: «Bei Mehrkosten von 1,4 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung spielt auch deren Stabilität eine große Rolle», so das Gericht. Zitat siehe Literaturquelle(4).

 

Anm. zur Wirkweise beider Substanzen: Bevacizumab (Avastin®) ist ein Angiogenesehemmer, der zielgerichtet an den Wachstumsfaktor VEGF bindet, so dass dieser nicht mehr an seine Rezeptoren andocken kann und Wachstumssignale unterbunden werden.

Ranibizumab (Lucentis®) bindet mit hoher Affinität alle Isoformen  des VEGF-A. Dieses gilt als Schlüsselmolekül bei der Entstehung der exsudativen (feuchten) AMD.

 

(AR)

(24.10.2014)

 

Quellen:

 

(1) http://www.pharma-select.net/krebsforschung/bevacizumab-avastin/

(2) http://www.pharma-select.net/andere-erkrankungen/lucentis-versus-avastin-bei-feuchter-makuladegeneration-amd/

(3) http://www.cash.ch/news/alle/roche_erhaelt_von_fda_priority_review_fuer_lucentis_bei_diabet_retinopathie-3251969-448

(4) http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/medikamentenabgabe/lucentis/

 

 

 

 

 

Pharmaka sind Wirkstoffe für therapeutische oder diagnostische Zwecke, allerdings gilt der von Paracelsus (1493-1541) geprägte Satz:

 

„Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei“.

 

Paracelsus machte sich bei seinen Vorlesungen in Basel oft unbeliebt weil er sie 1). auf deutsch hielt und 2). die vorherrschende Meinung der Humoralpathologie des Galen oft als Bücherweisheit medizinischer Gelehrter kritisierte.

 

 

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© Dr. Alfred Rhomberg